25.03.2025
Beinahe jeder Beruf setzt Mitarbeiter täglich unter irgendeine Form der Belastung – sei es durch körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten, den Umgang mit Gefahrstoffen oder langanhaltende Bildschirmarbeit. Um langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, sind regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen von großer Bedeutung. Diese Untersuchungen dienen dazu, Risiken zu identifizieren, präventive Maßnahmen abzuleiten und die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten. Sie sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes, sondern tragen auch dazu bei, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu fördern.
Zu den Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gehören des Weiteren die tätigkeitsbedingte Gefährdungsbeurteilung, die als Grundlage für festzulegende Maßnahmen gilt, und eine Aufklärung und Beratung des Beschäftigten über festgestellte Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz.
Gesetzliche Regelungen
Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und dienen der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen. Sie sind in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) geregelt, die als Erweiterung des Arbeitsschutzgesetzes sicherstellt, dass Beschäftigte vermeidbaren oder unbekannten gesundheitlichen Risiken nicht ausgesetzt werden. Im August 2022 wurde eine neue Auflage der DGUV-Grundsätze für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen veröffentlicht. Dieses Kompendium bietet Betriebsärzten eine fachlich abgestimmte Grundlage für standardisierte Vorsorgeuntersuchungen und unterstützt eine einheitliche Durchführung.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat während der Arbeitszeit zu erfolgen, wobei mehrere Untersuchungen nach Möglichkeit in einem Termin zusammengefasst werden sollten. Sie ist von Eignungsuntersuchungen zu unterscheiden, kann aber in Ausnahmefällen aus betrieblichen Gründen mit diesen kombiniert werden – in diesem Fall gelten spezielle Informationspflichten für den Betriebsarzt. Die ArbMedVV unterscheidet drei Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge:
Pflichtvorsorge
Die Pflichtvorsorge ist bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten, die durch eine Gefährdungsbeurteilung identifiziert wurden, zwingend vom Arbeitgeber zu veranlassen und anschließend in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Ohne eine Pflichtvorsorge dürfen entsprechende Tätigkeiten nicht ausgeführt werden.
Angebotsvorsorge
Die Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber für bestimmte Tätigkeiten mit potenziellen Gesundheitsrisiken anbieten, die Entscheidung zur Teilnahme liegt bei den Beschäftigten. Auch nach Ablehnung der Vorsorgemaßnahmen durch den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber diese Angebote regelmäßig oder besonders bei Kenntnis einer ursächlichen Erkrankungen anzubieten.
Wunschvorsorge
Die Wunschvorsorge steht den Mitarbeitenden zu, wenn sich aus ihrer Tätigkeit ein gesundheitliches Risiko ergibt und sie eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung wünschen.
Vorsorgekartei
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Vorsorgekartei zu führen, in der alle durchgeführten Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert werden. Diese Kartei muss enthalten, dass eine Untersuchung stattgefunden hat, zu welchem Zeitpunkt sie durchgeführt wurde und aus welchem Anlass sie erforderlich war. Die erhobenen Daten sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewahren und anschließend zu löschen. Bevor die Löschung erfolgt, muss dem betroffenen Mitarbeiter eine Kopie der Einträge ausgehändigt werden. So wird sichergestellt, dass die Vorsorge nachvollziehbar bleibt.
Was wird untersucht?
Im Rahmen ArbMedVV gibt es bestimmte Tätigkeiten, die eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge erfordern. Die Pflichtvorsorge ist bei besonders gefährdenden Tätigkeiten vorgeschrieben. Dazu gehören Arbeiten mit bestimmten Gefahrstoffen, zum Beispiel Hartholzstaub oder Kohlenstoffmonoxid, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten wird. Ebenso betrifft sie krebserzeugende Stoffe der Kategorie 1A oder 1B, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, sowie Gefahrstoffe, die durch Hautkontakt gesundheitsschädlich wirken können. Die Angebotsvorsorge hingegen muss für bestimmte Tätigkeiten bereitgestellt werden, auch wenn keine zwingende Untersuchungspflicht besteht. Dazu zählen unter anderem der Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln oder das Schweißen und Trennen von Metallen, wenn dabei bestimmte Konzentrationen von Schadstoffen in der Luft überschritten werden.
Zusätzlich gibt es spezielle Vorschriften für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, gentechnische Arbeiten mit humanpathogenen Organismen sowie Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen wie Lärm oder Vibrationen. Auch das Tragen von Atemschutzgeräten, Arbeiten in tropischen Klimazonen oder regelmäßige Bildschirmarbeit können eine arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich machen.
Genauere Informationen bezüglich der tatsächlichen Geltungsbereiche entnehmen Sie bitte direkt dem Anhang der ArbMedVV.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Beschäftigte müssen für diese Untersuchungen und damit verbundene Schutzimpfungen keine eigenen Ausgaben übernehmen. Dies stellt sicher, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge im Betrieb ohne finanzielle Hürden wahrgenommen werden können. Diese Regelung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und sorgt dafür, dass gesundheitliche Risiken frühzeitig erkannt und präventive Maßnahmen ergriffen werden können.
Vorteile für Arbeitgeber
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bieten Arbeitnehmern wertvolle Vorteile für ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Ein zentraler Bestandteil dieser Maßnahmen ist die individuelle Beratung, bei der persönliche Vorbelastungen berücksichtigt und konkrete Empfehlungen zum Erhalt der Gesundheit gegeben werden. Dadurch erhalten Beschäftigte eine bessere Einschätzung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz und erfahren, welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind. Zudem können im Rahmen der Vorsorge frühzeitig arbeitsbedingte Erkrankungen erkannt und verhindert werden. Dies trägt nicht nur zur langfristigen Arbeitsfähigkeit bei, sondern steigert auch das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Ergänzend dazu wird über die richtige Schutzausrüstung informiert, sodass jeder optimal geschützt seiner Tätigkeit nachgehen kann. Darüber hinaus profitieren Arbeitnehmer von einem Angebot an wichtigen Schutzimpfungen, die das Infektionsrisiko im spezifischen beruflichen Umfeld reduzieren.
Vorteile für Arbeitnehmer
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bieten nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch den Arbeitgebern zahlreiche Vorteile. Durch gezielte Maßnahmen lassen sich Gesundheitsrisiken frühzeitig erkennen und minimieren, wodurch das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten erheblich reduziert wird. Ein sicherer Arbeitsplatz trägt dazu bei, dass Mitarbeitende ihre Aufgaben effizienter und mit größerem Wohlbefinden ausführen können.
Ein weiterer entscheidender Vorteil ist die Verringerung von krankheitsbedingten Fehlzeiten. Gesunde Mitarbeiter sind leistungsfähiger, was sich positiv auf die Produktivität und den Unternehmenserfolg auswirkt. Zudem fördert eine gute arbeitsmedizinische Vorsorge das Vertrauen und die Zufriedenheit der Angestellten. Wer sich gesundheitlich gut betreut fühlt, ist motivierter und identifiziert sich stärker mit dem Unternehmen. Letztendlich tragen diese Maßnahmen dazu bei, langfristig ein gesundes, stabiles und produktives Arbeitsumfeld zu schaffen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen mit Medic Assistance
Die Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind ein essenzieller Bestandteil des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Die Medic Assistance Business Health GmbH unterstützt Unternehmen und Mitarbeitende mit professionellen und zuverlässigen Vorsorgeuntersuchungen, die dazu beitragen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. So wird nicht nur die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet, sondern auch sichergestellt, dass Betriebe den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen.
Hier geht es zur Liste der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.
Falls Sie Interesse an der Durchführung von arbeitsmedizinischen Pflichtuntersuchungen für Ihre Beschäftigten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Medic Assistance Business Health GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wir sind die ideale Wahl für Vorsorgeuntersuchungen und vereinbaren gerne einen Termin für Ihre persönliche Begutachtung. Sie können uns bequem über unser Kontaktformular oder telefonisch unter der angegebenen Telefonnummer erreichen. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Ihnen unsere Dienstleistungen anzubieten.