12.12.2024
In vielen wichtigen Berufen stellen das Tragen von Atemschutzmasken und das Arbeiten in potenziell gefährdenden Umgebungen hohe Anforderungen an die Gesundheit der Beschäftigten. Diese Herausforderungen betreffen vor allem die Atemwege und die körperliche Belastbarkeit. Um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten, sind regelmäßige (Vorsorge-) Untersuchungen unverzichtbar. Die arbeitsmedizinische G26 Untersuchung wurde speziell entwickelt, um die Eignung für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten zu überprüfen. Sie trägt dazu bei, mögliche gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen einzuleiten.
Die Medic Assistance Business Health GmbH unterstützt Unternehmen und Arbeitnehmer dabei, die Gesundheit langfristig zu fördern und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Im folgenden liefern wir Ihnen grundlegende Informationen zur G26 Untersuchung – zögern Sie nicht, uns bei Interesse zu kontaktieren.
Was ist die G26 Untersuchung?
Die arbeitsmedizinische G26 Untersuchung dient dazu, sicherzustellen, dass Mitarbeitende gesundheitlich in der Lage sind, Atemschutzgeräte sicher und ohne Risiken zu tragen. Dabei steht der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten im Vordergrund, weshalb der Betriebsarzt für die Checks umfassende Informationen zur Tätigkeit und den Arbeitsplatzverhältnissen benötigt. Diese Informationen basieren auf der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes, wie sie in der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) Nr. 3.1 und der DGUV-Information „Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem DGUV Grundsatz G26“ beschrieben sind.
Bei den Check-Ups wird gezielt überprüft, ob es gesundheitliche Bedenken beim Einsatz von Atemschutzgeräten gibt. Besondere Belastungen wie das Gewicht der Geräte, erhöhter Atemwiderstand, eingeschränktes Sichtfeld oder die Dauer des Tragens werden dabei individuell betrachtet. Darüber hinaus erfolgt eine umfassende Beratung zu den speziellen Bedingungen des Einsatzes unter Atemschutz, um sowohl die Sicherheit als auch die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Die Kosten für die Check-Ups variieren je nach Anforderung an den Arbeitsplatz und dem daraus resultierenden Untersuchungsaufwand. Bei einem verpflichtenden Check übernimmt der Arbeitnehmer die Kosten – im Falle eines freiwilligen Checks, ist dieser nicht dazu verpflichtet.
Je nach Gefährdungsbeurteilung kann die G26 Untersuchung entweder als Eignungsuntersuchung oder als Vorsorgemaßnahme durchgeführt werden. Hierbei werden spezifische Anforderungen und Belastungen unterschieden, die durch drei Gruppen abgedeckt werden.
Gruppe 1
Zur Gruppe 1 der G26 Untersuchung gehören Atemschutzgeräte mit einem Gewicht bis zu 3 kg und einem Atemwiderstand von maximal 5 mbar. Diese Geräte kommen zum Beispiel in Berufen wie Malern oder in Laboren zum Einsatz, wo Filtermasken verwendet werden, um schädliche Partikel aus der Atemluft zu filtern. Für Beschäftigte mit Geräten dieser Gruppe ist der Check keine verpflichtende Voraussetzung, sie sollte jedoch als Vorsorgemaßnahme jedem Mitarbeiter angeboten werden. Der Check ist kompakt gestaltet und dauert in der Regel nicht länger als 30 Minuten. Der Ablauf umfasst verschiedene medizinische Tests, darunter:
- die Erhebung von Laborwerten aus Blut und Urin,
- eine Messung des Blutdrucks,
- sowie eine ärztliche Überprüfung, die den allgemeinen Gesundheitszustand bewertet.
Gruppe 2
Die G26 Untersuchung der Gruppe 2 richtet sich an Beschäftigte, die Atemschutzgeräte mit einem Gewicht bis 5 kg und einem Atemwiderstand über 5 mbar verwenden. Hierzu gehören beispielsweise Kurzzeitpressluftatmer oder größere Vollmasken mit P3-Filtern, die in anspruchsvollen oder schadstoffreichen Arbeitsumgebungen eingesetzt werden. Im Gegensatz zur Gruppe 1 ist die Vorsorgeuntersuchung für die Nutzung der Atemschutzgeräte der Gruppe 2 in entsprechenden Tätigkeitsgebieten verpflichtend. Zusätzlich zu den Tests der Gruppe 1 ergeben sich zur Gruppe 2 folgende Tests:
- Lungenfunktionstests, um die Atemkapazität zu prüfen,
- EKG, zur Überprüfung der Herzfunktion,
- Sehtest und Hörtest, um Sinneswahrnehmungen zu bewerten
- und bei Bedarf auch eine Röntgenaufnahme der Lunge, insbesondere bei erhöhter Exposition gegenüber gesundheitsschädlichen Stoffen.
Die Dauer der umfassenden Untersuchungen beträgt in der Regel 45 Minuten. Für Nachuntersuchungen gelten gestaffelte Fristen: Bis zum Alter von 50 Jahren müssen sie spätestens alle 36 Monate erfolgen, ab 50 Jahren reduziert sich der Zeitraum auf 12 Monate.
Gruppe 3
Die G26 Untersuchung der Gruppe 3 ist für Mitarbeitende vorgesehen, die Atemschutzgeräte mit einem Gewicht über 5 kg und einem Atemwiderstand von mehr als 5 mbar verwenden. Solche Geräte, wie Pressluftatmer mit Vollmaske oder spezielle Regenerationsgeräte, kommen in besonders anspruchsvollen Arbeitsumgebungen zum Einsatz. Diese Untersuchung ist verpflichtend, da die Nutzung dieser schweren und belastenden Atemschutzgeräte hohe körperliche Anforderungen stellt. Sie wird vor allem von Feuerwehrleuten in Anspruch genommen, da hier nicht nur Vorsorge, sondern die Feststellung der Eignung im Vordergrund steht. Auch in anderen Berufen, die den Einsatz solcher Geräte erfordern, ist dieser Check-Up relevant.
Zusätzlich zu den Tests der Gruppen 1 und 2 wird in der Gruppe 3 ein Belastungs-EKG durchgeführt. Die Anforderungen hierfür variieren je nach Alter der getesteten Person, um eine realistische Einschätzung der körperlichen Leistungsfähigkeit zu ermöglichen. Ein vollständiger Check-Up kann bis zu 1,5 Stunden in Anspruch nehmen. Die Fristen für Nachuntersuchungen entsprechen der Gruppe 2. Die Tests stellen sicher, dass Mitarbeitende auch unter Stresssituationen den teilweise extremen Anforderungen verschiedener Situationen gewachsen sind.
Allgemeine Einschränkungen
Bestimmte Erkrankungen können die Eignung als Atemschutzgeräteträger einschränken, da sie die sichere Nutzung der Geräte beeinträchtigen oder zusätzliche Risiken für die Gesundheit darstellen. Hierzu zählen beispielsweise allgemeine Körperschwächen, Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen, Anfallsleiden sowie Erkrankungen des Nervensystems.
Auch Suchtverhalten wie Alkoholmissbrauch, Trommelfellperforationen oder Zahnvoll-Prothesen bei Nutzung eines Mundstücks können problematisch sein. Erkrankungen der Atmungsorgane, verminderte Lungenfunktion, Herz-Kreislauf- oder Blutdruckerkrankungen, Beschwerden des Stütz- und Bewegungsapparates, Hauterkrankungen, Augenkrankheiten und Gehörverlust zählen ebenfalls zu den Faktoren, die eine Eignung beeinträchtigen können. In solchen Fällen sind besondere medizinische Untersuchungen erforderlich, um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten und die gesundheitliche Belastbarkeit genau zu prüfen.
Anpassung des Begriffs seit 2022
Seit 2022 wurde der Begriff „G26 Untersuchung“ offiziell durch die Bezeichnung „Einstufung nach Atemschutzgeräte Eignungsbeurteilung“ ersetzt. Die neue Terminologie soll verdeutlichen, dass es sich um eine umfassende Beurteilung der Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten handelt, die auf aktuellen Standards basiert. Trotz dieser offiziellen Änderung ist der Begriff „G26“ im allgemeinen Sprachgebrauch nach wie vor weit verbreitet. Er wird von vielen Unternehmen, Beschäftigten und auch Fachleuten weiterhin verwendet, da er als vertraute und leichter verständliche Bezeichnung dient.
G26 Untersuchung mit Medic Assistance
Die G26 Untersuchung spielt eine zentrale Rolle für den Schutz der Gesundheit von Mitarbeitenden, die unter Einsatz von Atemschutzgeräten arbeiten. Die Medic Assistance Business Health GmbH bietet Unternehmen und Angestellten eine zuverlässige und professionelle Durchführung dieser arbeitsmedizinischen Vorsorge und Eignungsuntersuchung. Damit schaffen Betriebe die Basis, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten und gleichzeitig den Anforderungen des Arbeitsschutzes gerecht zu werden.
Falls Sie Interesse an der Durchführung von arbeitsmedizinischen Pflichtuntersuchungen für Ihre Beschäftigten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Medic Assistance Business Health GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wir sind die ideale Wahl für Vorsorgeuntersuchungen und vereinbaren gerne einen Termin für Ihre persönliche Begutachtung. Sie können uns bequem über unser Kontaktformular oder telefonisch unter der angegebenen Telefonnummer erreichen. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Ihnen unsere Dienstleistungen anzubieten.