21.04.2020
In diesen Tagen werden die ersten Lockerungen bezüglich der Corona-Pandemie umgesetzt. Schritt für Schritt wird das öffentliche Leben wieder hochgefahren. Dadurch werden auch immer mehr Menschen in ihre Arbeit zurückkehren. Damit die Arbeitnehmer*innen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden und um einen erneuten Anstieg der Infektionszahlen zu vermeiden hat die Bundesregierung einen umfassenden Arbeitsschutzstandard COVID 19 aufgesetzt. So wird deutlich, dass in Zeiten wie diesen dem Arbeitsschutz eine zentrale und wichtige Rolle zugeordnet wird und die Sicherheit und der Gesundheitsschutz aller Arbeitnehmer*innen oberste Priorität genießt.
Was ist der Arbeitsschutzstandard COVID 19?
Gemeinsam mit dem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. In diesem sind die konkreten Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie formuliert. Der Arbeitsschutzstandard COVID 19 gibt klare und verbindliche Richtlinien bzw. Standards vor, die so in Betrieben bundesweit umgesetzt werden müssen. Die Regierung hat bereits angekündigt, die Umsetzung dieser Vorschriften stichprobenartig kontrollieren zu wollen. Mit Hilfe des Arbeitsschutzstandards COVID 19 erhalten die Unternehmen und Betrieben einen konkreten Leitfaden, wie diese unter anderem Arbeitsabläufe zu organisieren haben, damit die Beschäftigten möglichst wenig Kontakt mit ihren Arbeitskollegen*innen haben. So fungieren diese Richtlinien als Schutzmaßnahmen für diejenigen, die während der Corona-Krise weiterhin ihrer Arbeit nachgehen bzw. nach der schrittweisen Lockerung und Öffnung diese wieder aufnehmen werden.
Was regelt der Arbeitsschutzstandard COVID 19?
1. Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden!
Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf anzupassen ist.
2. Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.
3. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.
4. Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt. Außerdem sind Kontakte der Beschäftigten untereinander im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum zu reduzieren.
5. Niemals krank zur Arbeit!
Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.
6. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!
Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten sowie für alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt.
7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender sind vom Arbeitgeber bereitzustellen, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang sowie in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer „Nies-/Hustetikette“ bei der Arbeit ist besonders zu achten!
8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen sowie Ängste können hier besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen.
9. Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.
10. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz „Gesundheit geht vor!“
Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt.
Der Arbeitsschutzstandard COVID 19 – Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus
Mit dem Arbeitsschutzstandard COVID 19 werden die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen vor SARS-CoV2 festgelegt. Durch diese Richtlinien sollen alle Beschäftigte die Sicherheit erhalten, ihre Arbeit wieder aufnehmen zu können.
Um die Arbeitgeber bei der Etablierung des Arbeitsschutzstandards COVID 19 zu unterstützen haben wir Ihnen außerdem die TOP-Arbeitsschutzmaßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit sowie Soziales zur Verfügung gestellt. Durch die TOP (Technisch – Organisatorisch – Personenbezogen)-Maßnahmen bekommt der Arbeitgeber die Pflicht, die Sicherheit sowie die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen am Arbeitsplatz unter den aktuellen Bedingungen gewährleisten zu können.
Gerade Mitarbeiter*innen, die zu den sogenannten Risikogruppen gehören, stehen unter einem besonderen Schutz. Damit die Arbeitgeber wissen, welche Mitarbeiter*innen zu den Risikogruppen des Coronavirus gehören, haben wir für Sie eine Matrix nach den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes bereitgestellt.
Arbeitsschutz ist unser Ding – Wir helfen Ihnen weiter
Als Experte im Bereich des Arbeitsschutzes unterstützt die Medic Assistance Business Health GmbH viele Unternehmen sowie Betriebe bei der Umsetzung der vorgeschriebenen Standards und Richtlinien.
Benötigen Sie Hilfe bei der Umsetzung der neuen Arbeitsschutzstandards oder haben Sie sonstige Fragen oder Anmerkungen bezüglich des Arbeitsschutzes? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen weiter!