Betriebliches Sehtraining
In der heutigen Arbe...
Mit unserem breitgefächerten Dienstleistungsangebot sind wir Ihr Partner im Arbeits- und Gesundheitsschutz und sorgen für menschengerechte Arbeitsbedingungen und eine wirksame Unfallvermeidung.
Durch unsere betriebsärztlichen Praxen und arbeitsmedizinischen Zentren bieten wir unseren Kunden eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Beratung und Betreuung in ganz Deutschland an.
Wir machen uns für nachhaltig gesunde und sichere Arbeitsplätze stark. Dank unserer individuellen Betreuung garantieren wir unseren Kunden und deren Mitarbeitern eine erfolgreiche Zukunft.
Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir helfen Ihnen
gerne bei jeglichen Anliegen rund um den Arbeitsschutz.
Neben einem fairen Gehalt und interessanten Sozialleistungen,
achten wir auf eine angenehme Work-Life-Balance und regelmäßige
Weiterbildungsmaßnahmen.
Mit einem ganzheitlichen Dienstleistungsangebot haben wir uns auf die präventive Vorsorge des Schutzes und der Sicherung der Gesundheit betrieblicher Mitarbeiter spezialisiert.
Mit individuell abgestimmten Konzepten und maßgeschneiderten Lösungen passen wir unsere Betreuung und Beratung an jedes Unternehmen an.
Wir begeistern unsere Kunden als zuverlässiger Partner im Arbeits- und Gesundheitsschutz mit praxisnahen Lösungen und einem hohen Qualitätsbewusstsein.
Die Arbeitssicherheit und die Arbeitsmedizin mit ihren zahlreichen Elementen und Facetten basieren auf einigen zentralen
rechtlichen Grundlagen und Gesetzen. Damit Sie nicht den Ãœberblick verlieren und die relevantesten Grundlagen auf einen
Blick haben, stellt Ihnen Medic Assistance die wichtigsten Richtlinien und Gesetze zur Verfügung.
Das Arbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz und dient zur Umsetzung von EU-Richtlinien zum Thema Arbeitsschutz. Dabei steht die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten im Zentrum. Das Gesetz enthält sowohl allgemeine Regelungen für den Gesundheitsschutz als auch sämtliche Pflichten des Arbeitgebers. So ist im ArbSchG geregelt, dass der Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz durchführen, beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen entscheiden muss. Des Weiteren hat dieser für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen und Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Im ArbSchG ist außerdem die Überwachung der Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen für gefährliche Arbeitsbereiche und -situationen festgeschrieben.
Die Betriebssicherheitsverordnung ist eine Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und regelt somit die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln bzw. die Aufgaben des Arbeitgebers. Das Ziel dieser Verordnung ist die Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Gesundheit des Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Dazu gehören neben der Auswahl und dem zur Verfügung stellen von Arbeitsmitteln auch die Unterweisung und Qualifikation der Beschäftigten.
Die Gefahrstoffverordnung regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. So sollen Menschen aber auch die Umwelt vor den Einwirkungen von Gefahrstoffen geschützt werden. Gefahrstoffe sind Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z.B. giftig, hochentzündlich oder auch krebserzeugend sind. Die Verordnung enthält Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung sowie zu den Schutzmaßnahmen und den Verwendungs- und Herstellungsbeschränkungen.
Die Arbeitsstättenverordnung beschreibt die grundsätzlichen Mindestanforderungen und Zielvorgaben an Arbeitsstätten und enthält Festlegungen für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die Verordnung beschreibt also die ideale Beschaffenheit, Einrichtung und Unterhaltung von Arbeitsstätten zum Schutz der Mitarbeiter. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind bzw. zu denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Die Bildschirmarbeitsverordnung wurde in die ArbStättV integriert. In dieser wird die Arbeit an Bildschirmgeräten mit ihren Anforderungen geregelt sowie umfassende Vorschriften für die technischen Mindestanforderungen von Bildschirmgeräten, des Bildschirmarbeitsplatzes und von der Arbeitsumgebung sowie der Softwaregestaltung und Arbeitsorganisation geschildert. Der Arbeitgeber ist dahingehend verpflichtet, die Bildschirmarbeit so zu organisieren, dass der Beschäftigte einseitige oder monotone Belastungen vermeidet oder diese durch regelmäßige Erholungspausen unterbrochen werden.
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung bietet eine rechtliche Grundlage für alle Aspekte der betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Durch die Verordnung sollen arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten frühzeitig erkannt bzw. verhütet werden. Zu den Zielen der Verordnung zählt die Ermöglichung des Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit und die Weiterentwicklung des Gesundheitsschutzes. Außerdem sollen die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz minimiert werden sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge in Betrieben gelenkt werden. Darüber hinaus erlegt diese Verordnung dem Arbeitgeber Pflichten, wie zum Beispiel die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, das Einstellen eines Arztes mit Zugang zu allen Arbeitsbereichen sowie das Führen einer Vorsorgekartei. Die ArbMedVV ergänzt das Arbeitssicherheitsgesetz.
Die arbeitsmedizinischen Empfehlungen beruhen lediglich auf den gesicherten arbeitsmedizinischen Erkenntnissen. Im Gegensatz zu den AMR haben diese keine Vermutungswirkung, sondern nur Empfehlungscharakter.
Das Arbeitssicherheitsgesetz ist ein Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Es regelt die Rolle der Betriebsärzte und die der Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Im ASiG ist geregelt, nach welchen Maßgaben der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) zu bestellen hat. Das ASiG beschreibt die Aufgaben, Qualifikationen, Stellungen im Betrieb sowie die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Sifas und regelt den Einsatz von Arbeitsschutzausschüssen. Die genauen Aufgaben werden in den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschriften) konkretisiert.
Die Biostoffverordnung regelt Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen). Außerdem werden auch Maßnahmen zum Schutz anderer Personen, die gefährdet werden können, geregelt. Die Verordnung gilt auch für Tätigkeiten, die dem Gentechnikrecht unterliegen.
Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Durch das Gesetz wird es einer Schwangeren ermöglicht, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen.
Die ASR konkretisieren die einzelnen Grundsätze aus der ArbStättV, beschreiben Maßnahmen zur Umsetzung und geben praktische Durchführungshilfen. Sie befassen sich zum Beispiel mit der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsräumen (ASR V3a.2), mit Fußböden (ASR A1.5/1,2) und mit Pausen- und Bereitschaftsräumen (ASR A4.2).
Diese fungieren als Hilfestellung für die Umsetzung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung. Werden die arbeitsmedizinischen Regeln eingehalten, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen der ArbMedVV erfüllt sind. Die AMR geben nicht nur den Stand der Arbeitsmedizin sowie sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder, sondern konkretisieren die Anforderungen der ArbMedVV, weshalb eine Vermutungswirkung vorhanden ist.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind und in einer Berufsausbildung, als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind oder in einem der Berufsausbildung ähnlichem Ausbildungsverhältnis stehen. In diesem Gesetz ist festgelegt, wie lange, zu welchen Uhrzeiten und welche Tätigkeiten Kinder und Jugendliche ausüben dürfen. Betriebe, die minderjährige Auszubildende haben, müssen das JArbSchG ebenso beachten wie Firmen, die Ferienjobs an Schüler vergeben.
Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) bestimmt die konkreten Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung des Arbeitssicherheitsgesetzes zu treffen hat. Darunter fallen zum Beispiel die Prävention von Gesundheitsgefährdungen und die Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz sowie die Regelung von ärztlichen Untersuchungen. Die Unfallverhütungsvorschriften führen das Arbeitssicherheitsgesetz fort und konkretisieren die Inhalte. Zur Unterstützung sehen die Vorschriften verschiedene Betreuungsmodelle vor. Es ist zwischen der Regelbetreuung und dem Unternehmermodell zu unterscheiden:
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